Detaillierte Informationen zu den unterschiedlichen Störungsbildern finden sie hier:
In meiner Praxis werden Patienten aller Krankenkassen (privat & gesetzlich versichert) behandelt. Die Behandlung erfolgt ausschließlich auf Verordnung vom Arzt hin. Dieser stellt eine Heilmittelverordnung für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie aus. Der Zahnarzt/Kieferorthopäde stellt folgende Verordnung aus.
Die Erstverordnungen sollten je nach Störungsbild vom zutreffenden Facharzt ausgestellt werden, wie zum Beispiel von:
Der erste Termin wird immer für eine ausführliche Anamneseerhebung (Erhebung der Krankheitsgeschichte) und eine speziell angepasste Diagnostik genutzt. Im Anschluss daran wird ein individueller Behandlungsplan für jeden Patienten erstellt, um eine geeignete Therapiemethode zu finden, um wiederum schnellstmöglich die erwünschten Therapieerfolge zu erzielen.
Bei kindlichen Sprachstörungen sowie bei Stimmstörungen ist ein aktueller Hörtest - nicht älter als 6 Monate - vorzuweisen.
Außerdem sind erwachsene Patienten dazu verpflichtet, nach Durchführung der logopädischen Behandlungen eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung zu leisten. Diese Zuzahlung setzt sich aus 10€ Verordnungspauschale und anteilig 10% des Behandlungswertes zusammen.
Eltern und Angehörige dürfen während der Behandlung natürlich im gemütlichen Wartezimmer Platz nehmen, in Zeitschriften schmökern oder mit den Geschwisterkindern spielen. Sie dürfen die Wartezeit aber auch gerne sinnvoll nutzen, indem Sie Ihre Einkäufe in den zahlreichen umliegenden Geschäften (Globus, Aldi, Obi etc.) erledigen.